Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hürlimann Informatik AG 2023

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Hürlimann Informatik AG (nachfolgend HI-AG genannt).

1.2 Spätestens mit der Bestellung anerkennt der Kunde die Anwendbarkeit dieser AGB. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn die HI-AG diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

1.3 Die Leistungen und Pflichten beider Parteien werden in den Einzelverträgen geregelt.

2. Vertragsbestandteile und Rangfolge

2.1 Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Vertragsbestandteilen hat die Vertragsurkunde Vorrang vor dem Angebot. Das Angebot hat Vorrang vor diesen AGB und die AGB haben Vorrang vor der Offertanfrage. Abweichende Vereinbarungen der Vertragspartner in den Einzelverträgen bleiben vorbehalten.

2.2 Alle früheren Absprachen, Korrespondenzen, Erklärungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand des entsprechenden Einzelvertrages sind, ohne expliziten Vermerk im Einzelvertrag, ungültig.

3. Angebot

3.1 Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, bleibt die HI-AG während drei Monaten vom Datum der Einreichung des Angebots gebunden.

3.2 Technische sowie gesetzliche Änderungen (z. B. MwSt.) bleiben vorbehalten.

3.3 Die HI-AG ist berechtigt, ein anderes Gerät zu liefern, wenn der Hersteller das bestellte Gerät aus dem Vertrieb genommen oder technische Änderungen vorgenommen hat.

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Zwischen den zwei Parteien besteht eine gegenseitige Informationspflicht. Sie zeigen sich gegenseitig sofort alle Umstände aus ihren Bereichen an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden oder für die Vertragsbeziehung insgesamt von Bedeutung sein können.

4.2 Für die Leistungserfüllung stellt der Kunde die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung und gewährt der HI-AG Zugang zur notwendigen Infrastruktur und den Räumlichkeiten.

4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Mittel (z. B. Daten, Texte, Bilder), welche er der HI-AG für die Weiterverwendung oder Weiterverarbeitung zur Verfügung stellt, keine Rechte Dritter verletzen und trägt die volle Verantwortung dafür.

5. Beizug von Dritten

5.1 Die HI-AG ist berechtigt, Dritte beizuziehen. Der Kunde wird auf Wunsch darüber in Kenntnis gesetzt.

5.2 Für Dritte, welche von der HI-AG ausgewählt werden, übernimmt die HI-AG die Haftung. Werden vom Kunden ausgewählte Dritte beigezogen, übernimmt die HI-AG keine Haftung.

6. Vergütung

6.1 Alle Preise sind in Schweizerfranken ausgewiesen.

6.2 Die Mehrwertsteuer und allfällige weitere indirekte Steuern sind in den Preisen nicht enthalten. Sie werden separat ausgewiesen und gehen zulasten des Kunden. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung anwendbaren gesetzlichen Steuersätze.

6.3 Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind sämtliche Rechnungen ohne Abzug innert zehn Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

6.4 Vom Kunden bezogene Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Standardansätzen der HI-AG in Rechnung gestellt.

6.5 Die HI-AG behält sich das Recht vor, Leistungen vor Erbringung oder Produkte vor Auslieferung in Rechnung zu stellen.

6.6 Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, kann die HI-AG die Rechnung unmittelbar, nach Eingang des unterzeichneten Vertrags oder einer schriftlichen Bestellung, stellen.

6.7 Wiederkehrende Kosten werden dem Kunden zu Beginn der vertraglichen Laufzeit für die jeweilige Rechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt.

6.8 Transport- und Reisespesen gehen zulasten des Kunden.

7. Rechts- und Sachgewährleistung

7.1 Die HI-AG leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine anerkannten Schutzrechte Dritter verletzt.

7.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die HI-AG auf eigene Kosten und Gefahr ab. Der Kunde gibt solche Forderungen der HI-AG schriftlich und ohne Verzug bekannt und überträgt ihr, soweit nach dem anwendbaren Prozessrecht möglich, die Führung eines allfälligen Prozesses und die Ergreifung von entsprechenden angemessenen Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits. Unter diesen Voraussetzungen übernimmt die HI-AG die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstandenen Gerichts-, Anwalts- und sonstigen angemessenen Kosten und auferlegten Lizenzvergütungen, Genugtuungs- und Schadenersatzleistungen, unter der Voraussetzung, dass die Schutzrechtsverletzung nicht auf eine vertragswidrige Nutzung der Leistungen der HI-AG durch den Kunden zurückzuführen ist.

7.3 Wird eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten eingereicht oder eine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann die HI-AG, auf eigene Kosten, nach ihrer Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Leistungen frei von jeder Haftung wegen Verletzung von Schutzrechten zu benutzen oder die Leistungen anpassen bzw. durch andere ersetzen, welche die vertraglichen Anforderungen gleichwertig erfüllen. Sofern diese Möglichkeiten nicht bestehen, wird die HI-AG die bezahlte Vergütung, für die nicht nutzbare Leistung rückerstatten unter Abzug eines anteilmässigen Betrags für die bereits erfolgte Nutzung der Leistung bezogen auf die Gesamtlaufzeit (der Leistung) oder die übliche Nutzung (des Produkts).

7.4 Sämtliche Rechte, welche dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt wurden, verbleiben bei der HI-AG.

7.5 Die HI-AG gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte und Leistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.

7.6 Liegt ein Mangel vor, so hat der Kunde diesen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bei der HI-AG zu beanstanden und kann unentgeltlich Nachbesserung verlangen.

7.7 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Gewährleistungsrechte des Herstellers.

8. Verzug

8.1 Es gelten ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine als verbindlich. Vorbehalten bleiben Umstände, auf welche die HI-AG keinen Einfluss hat.

8.2 Bei Eintreffen von Umständen, auf welche die HI-AG keinen Einfluss hat und dadurch Lieferverzögerungen entstehen, hat die HI-AG das Recht, ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten.

8.3 Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn die HI-AG sich im Verzug befindet und nach zweimaliger Setzung einer Nachfrist von mindestens vier Wochen den Leistungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.

8.4 Bei Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen seitens Kunde, verlängert sich der Liefertermin entsprechend.

8.5 Das Rücktrittsrecht des Kunden wird nach Aufnahme der Installations- oder anderen Arbeiten hinfällig.

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Schadenersatz oder Preisminderungen aufgrund von Lieferverzögerungen zu fordern.

8.7 Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch im Verzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die HI-AG einen angemessenen Verzugszins und Mahnspesen verlangen.

8.8 Bei Zahlungsverzug hat die HI-AG das Recht, umgehend sämtliche Leistungen einzustellen und erst nach Erhalt der geschuldeten Zahlung wiederaufzunehmen.

8.9 Allfällige Unkosten sowie Mehraufwände, welche der HI-AG durch ein Verschulden des Kunden (z. B. Nichteinhaltung eines Termins, Zahlungsverzug) entsteht, gehen zulasten des Kunden.

9. Haftung

9.1 Die HI-AG haftet gegenüber dem Kunden innerhalb der Leistungsverpflichtung für Schäden, die nachweislich durch die HI-AG aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht entstanden sind, im Rahmen der Haftpflichtversicherung, die sie nach eigenem finanziell zumutbarem Ermessen abschliessen kann, sowie des Produkthaftungsgesetzes.

9.2 Jegliche weiteren Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

10. Vorzeitige Vertragsauflösung

10.1 Die Parteien können die Verträge bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig (fristlos) kündigen. Wichtige Gründe liegen nur vor: 
  a) bei Zahlungsunfähigkeit oder bei Konkurseröffnung oder Nachlassstundung. 
  b) bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, welche die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses  unzumutbar machen.

10.2 Sowohl bei einer Kündigung aus wichtigen wie auch aus nicht wichtigen Gründen, hat die Kündigung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.

10.3 Ein vorzeitiger Rücktritt aus nicht wichtigen Gründen ist nur auf Ende eines Vertragsjahres unter Einhalt einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.

10.4 Tritt der Kunde aus nicht wichtigen Gründen vorzeitig vom Vertrag zurück, so ist die HI-AG berechtigt, dem Kunden 80% des ausstehenden Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

11. Vertragsänderungen und Ergänzungen, Preisanpassungen

11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages und dessen Anhänge bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.

11.2 Die HI-AG behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb von dreissig Tagen widerspricht.

11.3 Die HI-AG ist berechtigt Index-Änderungen auf die Benutzungsrate zu überwälzen. Als Basis gilt der jeweils gültige Landesindex der Konsumentenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

12. Besondere Bestimmungen

12.1 Bezieht der Kunde erkennbare Produkte Dritter über die HI-AG, anerkennt der Kunde zusätzlich auch die Nutzungs- und Lizenzbedingungen dieser Dritten. Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen können direkt vom Dritten gegen den Kunden durchgesetzt werden.

13. Informationssicherheit und Geheimhaltung

13.1 Beide Parteien, ihre Mitarbeitende, andere Hilfspersonen sowie beigezogene Dritte verpflichten sich, zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.

13.2 Die gegenseitige Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungs- und Informationspflichten.

14. Datenschutz

14.1 Die HI-AG bearbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Zu diesem Zweck ist es möglich, dass diese Daten an ein mit einer der Vertragsparteien verbundenes Unternehmen weitergegeben werden. Dabei verpflichten sich die Parteien die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeitende, Lieferanten sowie weitere zur Vertragserfüllung beigezogene Dritte.

14.2 Es gilt die Datenschutzerklärung der HI-AG auf www.hi-ag.ch/datenschutzerklaerung.

15. Salvatorische Klausel

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des Einzelvertrages nicht rechtswirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung wird eine zulässige Regelung treten, die so weit wie möglich an den angestrebten Zweck kommt.

16. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

16.1 Sämtliche Vereinbarungen und die übrigen rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien, welche diesen AGB unterstehen, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

16.2 Für sämtliche Streitigkeiten, im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB und den Einzelverträgen, ist der Gerichtsstand am Domizil der HI-AG zuständig.

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Hürlimann Informatik AG (nachfolgend HI-AG genannt).

1.2 Spätestens mit der Bestellung anerkennt der Kunde die Anwendbarkeit dieser AGB. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden haben nur dann Gültigkeit, wenn die HI-AG diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

1.3 Die Leistungen und Pflichten beider Parteien werden in den Einzelverträgen geregelt.

2. Vertragsbestandteile und Rangfolge

2.1 Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Vertragsbestandteilen hat die Vertragsurkunde Vorrang vor dem Angebot. Das Angebot hat Vorrang vor diesen AGB und die AGB haben Vorrang vor der Offertanfrage. Abweichende Vereinbarungen der Vertragspartner in den Einzelverträgen bleiben vorbehalten.

2.2 Alle früheren Absprachen, Korrespondenzen, Erklärungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand des entsprechenden Einzelvertrages sind, ohne expliziten Vermerk im Einzelvertrag, ungültig.

3. Angebot

3.1 Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, bleibt die HI-AG während drei Monaten vom Datum der Einreichung des Angebots gebunden.

3.2 Technische sowie gesetzliche Änderungen (z. B. MwSt.) bleiben vorbehalten.

3.3 Die HI-AG ist berechtigt, ein anderes Gerät zu liefern, wenn der Hersteller das bestellte Gerät aus dem Vertrieb genommen oder technische Änderungen vorgenommen hat.

4. Mitwirkungspflichten

4.1 Zwischen den zwei Parteien besteht eine gegenseitige Informationspflicht. Sie zeigen sich gegenseitig sofort alle Umstände aus ihren Bereichen an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden oder für die Vertragsbeziehung insgesamt von Bedeutung sein können.

4.2 Für die Leistungserfüllung stellt der Kunde die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung und gewährt der HI-AG Zugang zur notwendigen Infrastruktur und den Räumlichkeiten.

4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche Mittel (z. B. Daten, Texte, Bilder), welche er der HI-AG für die Weiterverwendung oder Weiterverarbeitung zur Verfügung stellt, keine Rechte Dritter verletzen und trägt die volle Verantwortung dafür.

5. Beizug von Dritten

5.1 Die HI-AG ist berechtigt, Dritte beizuziehen. Der Kunde wird auf Wunsch darüber in Kenntnis gesetzt.

5.2 Für Dritte, welche von der HI-AG ausgewählt werden, übernimmt die HI-AG die Haftung. Werden vom Kunden ausgewählte Dritte beigezogen, übernimmt die HI-AG keine Haftung.

6. Vergütung

6.1 Alle Preise sind in Schweizerfranken ausgewiesen.

6.2 Die Mehrwertsteuer und allfällige weitere indirekte Steuern sind in den Preisen nicht enthalten. Sie werden separat ausgewiesen und gehen zulasten des Kunden. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung anwendbaren gesetzlichen Steuersätze.

6.3 Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind sämtliche Rechnungen ohne Abzug innert zehn Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

6.4 Vom Kunden bezogene Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Standardansätzen der HI-AG in Rechnung gestellt.

6.5 Die HI-AG behält sich das Recht vor, Leistungen vor Erbringung oder Produkte vor Auslieferung in Rechnung zu stellen.

6.6 Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, kann die HI-AG die Rechnung unmittelbar, nach Eingang des unterzeichneten Vertrags oder einer schriftlichen Bestellung, stellen.

6.7 Wiederkehrende Kosten werden dem Kunden zu Beginn der vertraglichen Laufzeit für die jeweilige Rechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt.

6.8 Transport- und Reisespesen gehen zulasten des Kunden.

7. Rechts- und Sachgewährleistung

7.1 Die HI-AG leistet Gewähr dafür, dass sie mit ihrem Angebot und ihren Leistungen keine anerkannten Schutzrechte Dritter verletzt.

7.2 Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt die HI-AG auf eigene Kosten und Gefahr ab. Der Kunde gibt solche Forderungen der HI-AG schriftlich und ohne Verzug bekannt und überträgt ihr, soweit nach dem anwendbaren Prozessrecht möglich, die Führung eines allfälligen Prozesses und die Ergreifung von entsprechenden angemessenen Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits. Unter diesen Voraussetzungen übernimmt die HI-AG die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstandenen Gerichts-, Anwalts- und sonstigen angemessenen Kosten und auferlegten Lizenzvergütungen, Genugtuungs- und Schadenersatzleistungen, unter der Voraussetzung, dass die Schutzrechtsverletzung nicht auf eine vertragswidrige Nutzung der Leistungen der HI-AG durch den Kunden zurückzuführen ist.

7.3 Wird eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten eingereicht oder eine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann die HI-AG, auf eigene Kosten, nach ihrer Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Leistungen frei von jeder Haftung wegen Verletzung von Schutzrechten zu benutzen oder die Leistungen anpassen bzw. durch andere ersetzen, welche die vertraglichen Anforderungen gleichwertig erfüllen. Sofern diese Möglichkeiten nicht bestehen, wird die HI-AG die bezahlte Vergütung, für die nicht nutzbare Leistung rückerstatten unter Abzug eines anteilmässigen Betrags für die bereits erfolgte Nutzung der Leistung bezogen auf die Gesamtlaufzeit (der Leistung) oder die übliche Nutzung (des Produkts).

7.4 Sämtliche Rechte, welche dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt wurden, verbleiben bei der HI-AG.

7.5 Die HI-AG gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte und Leistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen.

7.6 Liegt ein Mangel vor, so hat der Kunde diesen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich bei der HI-AG zu beanstanden und kann unentgeltlich Nachbesserung verlangen.

7.7 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Gewährleistungsrechte des Herstellers.

8. Verzug

8.1 Es gelten ausschliesslich schriftlich zugesicherte Termine als verbindlich. Vorbehalten bleiben Umstände, auf welche die HI-AG keinen Einfluss hat.

8.2 Bei Eintreffen von Umständen, auf welche die HI-AG keinen Einfluss hat und dadurch Lieferverzögerungen entstehen, hat die HI-AG das Recht, ohne Kostenfolge vom Vertrag zurückzutreten.

8.3 Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn die HI-AG sich im Verzug befindet und nach zweimaliger Setzung einer Nachfrist von mindestens vier Wochen den Leistungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.

8.4 Bei Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen seitens Kunde, verlängert sich der Liefertermin entsprechend.

8.5 Das Rücktrittsrecht des Kunden wird nach Aufnahme der Installations- oder anderen Arbeiten hinfällig.

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Schadenersatz oder Preisminderungen aufgrund von Lieferverzögerungen zu fordern.

8.7 Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch im Verzug. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die HI-AG einen angemessenen Verzugszins und Mahnspesen verlangen.

8.8 Bei Zahlungsverzug hat die HI-AG das Recht, umgehend sämtliche Leistungen einzustellen und erst nach Erhalt der geschuldeten Zahlung wiederaufzunehmen.

8.9 Allfällige Unkosten sowie Mehraufwände, welche der HI-AG durch ein Verschulden des Kunden (z. B. Nichteinhaltung eines Termins, Zahlungsverzug) entsteht, gehen zulasten des Kunden.

9. Haftung

9.1 Die HI-AG haftet gegenüber dem Kunden innerhalb der Leistungsverpflichtung für Schäden, die nachweislich durch die HI-AG aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht entstanden sind, im Rahmen der Haftpflichtversicherung, die sie nach eigenem finanziell zumutbarem Ermessen abschliessen kann, sowie des Produkthaftungsgesetzes.

9.2 Jegliche weiteren Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

10. Vorzeitige Vertragsauflösung

10.1 Die Parteien können die Verträge bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig (fristlos) kündigen. Wichtige Gründe liegen nur vor: 
  a) bei Zahlungsunfähigkeit oder bei Konkurseröffnung oder Nachlassstundung. 
  b) bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, welche die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses  unzumutbar machen.

10.2 Sowohl bei einer Kündigung aus wichtigen wie auch aus nicht wichtigen Gründen, hat die Kündigung schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen.

10.3 Ein vorzeitiger Rücktritt aus nicht wichtigen Gründen ist nur auf Ende eines Vertragsjahres unter Einhalt einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.

10.4 Tritt der Kunde aus nicht wichtigen Gründen vorzeitig vom Vertrag zurück, so ist die HI-AG berechtigt, dem Kunden 80% des ausstehenden Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

11. Vertragsänderungen und Ergänzungen, Preisanpassungen

11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages und dessen Anhänge bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.

11.2 Die HI-AG behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb von dreissig Tagen widerspricht.

11.3 Die HI-AG ist berechtigt Index-Änderungen auf die Benutzungsrate zu überwälzen. Als Basis gilt der jeweils gültige Landesindex der Konsumentenpreise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

12. Besondere Bestimmungen

12.1 Bezieht der Kunde erkennbare Produkte Dritter über die HI-AG, anerkennt der Kunde zusätzlich auch die Nutzungs- und Lizenzbedingungen dieser Dritten. Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen können direkt vom Dritten gegen den Kunden durchgesetzt werden.

13. Informationssicherheit und Geheimhaltung

13.1 Beide Parteien, ihre Mitarbeitende, andere Hilfspersonen sowie beigezogene Dritte verpflichten sich, zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind.

13.2 Die gegenseitige Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach der Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungs- und Informationspflichten.

14. Datenschutz

14.1 Die HI-AG bearbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Zu diesem Zweck ist es möglich, dass diese Daten an ein mit einer der Vertragsparteien verbundenes Unternehmen weitergegeben werden. Dabei verpflichten sich die Parteien die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeitende, Lieferanten sowie weitere zur Vertragserfüllung beigezogene Dritte.

14.2 Es gilt die Datenschutzerklärung der HI-AG auf www.hi-ag.ch/datenschutzerklaerung.

15. Salvatorische Klausel

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des Einzelvertrages nicht rechtswirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung wird eine zulässige Regelung treten, die so weit wie möglich an den angestrebten Zweck kommt.

16. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

16.1 Sämtliche Vereinbarungen und die übrigen rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien, welche diesen AGB unterstehen, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

16.2 Für sämtliche Streitigkeiten, im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB und den Einzelverträgen, ist der Gerichtsstand am Domizil der HI-AG zuständig.

Adresse

Hürlimann Informatik AG
Bachstrasse 39
8912 Obfelden

056 648 24 48
info@hi-ag.ch 

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Technik ab 07.15 Uhr                  
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